hallo,
interessanter Fachartikel:
PV-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen
Risiken und Maßnahmen zu ihrer Verringerung
Mit Einführung einer für 20 Jahre festgeschriebenen Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im Jahr 2001 wurden diese Anlagen zunächst auf privaten Wohngebäuden und dann verstärkt auch auf den Dächern von Gewerbe- und Industriebetrieben installiert. Seit dieser Zeit wird über eine mögliche Brandgefahr für Dächer mit brennbaren Bestandteilen diskutiert, ein Thema, das aktuell wieder an Bedeutung gewinnt.
Bei einigen teils spektakulären Brandereignissen der letzten Jahre wurde die PV-Anlage als Brandursache identifiziert. Hierbei handelt es sich bisher um Einzelfälle, die Gebäude waren meist keine Produktionsbereiche von Industriebetrieben und so haben die Sachversicherer die Schäden reguliert, ohne dass dies in den Schadenstatistiken ausgewiesen werden musste.
Heute zeichnet sich jedoch ein Umdenken bei den zukünftigen Betreibern ab. Infolge der bereits erfolgten und sich abzeichnenden weiteren Preiserhöhungen auf den Bezugspreis elektrischer Energie und fossiler Energieträger versuchen nun viele Gewerbe- und Industriebetriebe auf den bisher nicht genutzten Dachflächen PV-Anlagen zu installieren, hiervon werden auch großflächige Produktions- und kritische Lagerbereiche nicht mehr ausgenommen. In solchen Fällen ist eine Neubewertung des Brandschutzes erforderlich. Der Sachversicherer muss entscheiden, ob das Gebäude mit der PV-Anlage versicherbar bleibt. Immer häufiger kommt es zu teilweise kontroversen Diskussionen zwischen Gebäudeeigentümer, Planer und Versicherer über die brandschutztechnische Bewertung und mögliche Risikoerhöhungen. ...
gibt es auch als PDF
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |