Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.
Ich schreibe schon seit Jahren, dass die Becken eben wegen der eTransporter und eLKW/eBusse, aber auch eZüge und eSchiffe nicht die Lösung sein können!
Die grundsätzliche Frage ist doch: Ist das "Entsorgen" von E-Fahrzeugen Aufgabe der Feuerwehr? Sicher nicht! Das sehen manche vielleicht anders, siehe die hippen Batteriefußbäder, die auf der Interschutz gefühlt an jedem zweiten Außenstand wie Sauerbier angepriesen wurden. Je hochtechnologisierter desto besser! Der angeschweißte B-Anschluss reicht nicht mehr, jetzt muss es auch noch ein ferngesteuerter Stapler sein, der den qualmenden Schrotthaufen in den Container fährt.
Dann das Kistchen schön mit Wasser auffüllen und dann? Aufs WLF ziehen? Um zu wissen, wie das ausgeht, dazu muss ich weder studiert haben noch Forschung betreiben, da langt es mal auszuprobieren, was passiert, wenn ich einen wassergefüllten Schubkarren quer durch den Sandkasten schieben möchte, ohne was dabei zu verschütten. Hauptsach rot und vielleicht noch Reflexstreifen drauf, und schon ists patentreif! Und es wird sich bestimmt bald einer finden, der das unter völligem Realitätsverlust aufgrund einseitig gestalteter Freizeitgestaltung auch für einen Transporter/LKW zusammenbasteln wird und damit die Feuerwehrwelt beglückt.
Auf der Interschutz hatte ich verschiedene Batterischwimmbadvertreiber gefragt:
- Ist das Transportieren von verunfallten/verbrannten E-Fahrzeugen Aufgabe der Feuerwehr?
- Fülle ich den Container an der Einsatzstelle, dann: wie bekomme ich den wassergefüllten Container auf ein Trägerfahrzeug, wie fahre ich mit gefülltem Container und wie setze ich ihn ab?
- Wenn ich als Feuerwehr das "Spezialwässerchen" im Container "herstelle", bin ich als Feuerwehr dann für die Entsorgung zuständig/verantwortlich?
- Oder fülle ich den Container erst am Quarantäneplatz, warum brauch ich als Feuerwehr dann aber ein teures Feuerwehrspezialteil für den Transport vom Brandort zum Quarantäneplatz, wieso nimmt der Entsorger für den Transport und weiterhin am Quarantäneplatz nicht einen billigen, abgedichteten 08/15-Container?
Die Antworten waren dazu weder hilfreich noch zufriedenstellend.
Geschrieben von Ulrich C.Ich erwartete eigentlich, dass man vor Inverkehrbringung derartiger Technik mehr Lösungen als neue Probleme bringt
Ja wenn wir erwarten, dass jede Art von Technik beim Inverkehrbringen vollstens ausgereift ist, dann weiß ich nicht, ob wir heute schon Pferdekutschen oder Faustkeile hätten. Oder Schutzkleidung. Oder Feuerwehrfahrzeuge. Oder Atemschutzgeräte. Oder ....
Vielleicht muss man aber auch mal nur ehrlich und fair sein, und als Feuerwehr sagen "Ja, wir haben uns damals im blinden Aktionismus von einem Verkäufer mit bombensicherem Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit blenden lassen, so eine Blechkiste gekauft, und jetzt steht sie nur rum, weil wir uns aufgrund der Folgeprobleme nicht weiter trauen, das zu verwenden. Wir überlegen uns, ob wir das Ding nicht zeitnah einem qualifizierten Entsorger spenden, Hauptsache, wir sinds los." Das Ganze dann noch in der Feuerwehrbravo veröffentlicht, würde bestimmt einige potentielle Käufer rechtzeitig abhalten. Aber eher geht wohl ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass man so eine selbstkritische Aussage aus der deutschen Feuerwehrwelt bekommt. :-(
Geschrieben von Ulrich C.Wichtig für mich wäre (insbesondere gerade auch für die Speicherakkus in Gebäuden, wo man jetzt hört, dass die ersten Länder das in Einfamilienhäusern nicht mehr im Gebäude wollen), dass man
- die Ladung in Räumen mit Brandschutzanforderungen macht (warum gelten an einen Heizraum mit Gas, oder Öl mit Tanks konkrete Vorgaben, für eSpeicher aber irgendwie nicht?
- Speicher müssen einfach von der Ladung abschaltbar UND
- trennbar vom Rest sein (das wäre beim KFZ der Wechselakku, der auch noch andere Vorteile hätte, aber ... s.o.)
Ich erwarte eigentlich nicht, dass man jeder/m Frau und Herrn Staatsbürger einen Stab von Fachleuten und Verwaltungsspezialisten jederzeit und dauerhaft zur Verfügung stellen muss, die sie/ihn ans Händchen nehmen und sie/ihn unsichtbar völlig sorgen-/unfallfrei durchs maximal eigenverantwortlich und frei selbstgestaltete Leben führen und auf jede noch so kleine Gefahr des Lebens aufmerksam machen.
Hier gilt wieder einmal: jede/r ist ihres/seines Glückes Schmied! Wer in der Lage ist, sich selbst lang und breit über die Vorteile der Speicher zu informieren oder informieren zu lassen, dies aber nicht hinterfragt und sich nicht auch über die Gefahren informiert / informieren lässt, ist im Schadensfall selbst schuld.
Zum Vergleich:
Gas- und ölbefeuerte Feuerstätten erfordern keine "Heizräume", maximal Aufstellräume, Heizraum nur i.V.m. feststoffbefeuerten Feuerstätten > 50 kW (und das ist echt ne Hausnummer!).
Eine Gastherme / Ölheizung < 100 kW kann ich mir ins Wohnzimmer hängen oder neben den Schlafzimmerschrank! Ab 101 kW brauch ich einen Raum, dessen "Brandschutzanforderungen" sich auf verschlossene Öffnungen und eine dicht- und selbstschließende (Glas-)Tür beschränken und - oh Wunder! - ich darf den Aufstellraum dann nicht mehr als Abstellraum oder Sauna missbrauchen. Voll konkret!
Und den Heizöltank < 5.000 l kann ich mir auch in die Speis nebens Salatöl stellen!
Somit ist es nur mehr als zulässig, die Speicherbatterie auch ins Schlafzimmer zu stellen, oder etwa nicht? Außer, der Bauherr findet einen besseren/sichereren Platz. Auf seine Verantwortung und Kosten!
Im Schadensfall schreien alle nach Muss-Vorschriften, aber es hat schließlich keiner verboten, einen Speicheraufstellraum feuerwiderstandsfähig zu ertüchtigen, einen Feuerschutzabschluss einzubauen, das Bausparkasseneinheitshäuschen zu sprinklern, eine vollwertige BMA mit Aufschaltung einzubauen, ... usw.
Müsste Frau und Herr Staatsbürger eben nur eigenverantwortlich entscheiden - und auch bezahlen / erleiden!!!
Eher das Gegenteil ist der Fall. Ist die Muss-Vorschrift da, dann schreien Frau und Herr Staatsbürger sofort auf, das ist ein Vorschriftenstaat, der Brandschutz wird immer schärfer, wir bauen ja "nur" ein Bausparkasseneinheitshäuschen und mit sooooo vielen Brandschutzvorschriften (die beim Bausparkasseneinheitshäuschen sowieso schon fast gegen 0 gehen!) können wir uns das nicht leisten.
Wir können uns auch als Feuerwehr gerne jedes kleine Problemchen, das (vielleicht nur) wir sehen und nach vorheriger ultimativer Lösung schreien, ans Knie nageln. Wir können uns auch weiterhin von Frau und Herrn Staatsbürger für jeden nur möglichen (eigen verschuldeten) Schadensfall oder für die maximale Schadensausbreitung verantwortlich machen lassen.
Vielleicht müsste Feuerwehr auch endlich mal lernen, Frau und Herrn Staatsbürger ehrlich zu sagen:
"Tja, Pech gehabt, selber schuld!" oder "Dann brennt Deine Bude halt ab wennst selber nix dagegen tust/getan hast!"
"Müssen aufgrund der Brandentwicklung beim Eintreffen der Feuerwehr einzelne, brandschutztechnisch abgetrennte Räume ... oder das Gebäude aufgegeben werden, können aber die benachbarten Räume ... Gebäude durch den Feuerwehreinsatz geschützt werden, handelt es sich gleichwohl im bauordnungsrechtlichen Sinn um "wirksame Löscharbeiten".
Wir fahren dann wieder, alles Gute und Tschüss!"
Wer beim Bau nur Mindestanforderung bestellt und bezahlt, der bekommt im Schadensfall eben auch nur Mindestsicherheit!
Grüßla,
FP
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