Ich habe heute in einer Kommune in NRW das Hinweisschild "Anleiterbare Stelle" an einer Hauswand (zweigeschossig) entdeckt, die ich von der Straße her zunächst mal einem Ein- oder max. Zweiparteienhaus zuschreiben würde, recht frisch renoviert oder umgebaut, und wo ich anhand der sichtbaren Fenster(größe) im 1. OG und der Anbringung der Schilder her auch nicht auf den ersten Blick erkennen konnte, welche Stelle man damit überhaupt meint zu kennzeichnen. Bevor ich ein Bild machen konnte, wurde leider die Ampel grün.
Bisher ist mir das Zeichen im ländlichen, dörflich bebauten Raum hier bei Wohnbebauung noch nicht aufgefallen, kenne es nur von größeren Gewerbe- bzw. Bürobauten. Gab es da irgendwelche Änderungen, was die Anbringung dieser Zeichen betrifft, oder könnte es da einfach jemand nur zu gut gemeint haben?
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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