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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaInklusive Katastrophenvorsorge11 Beiträge
AutorLars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen886116
Datum14.12.2023 18:02      MSG-Nr: [ 886116 ]813 x gelesen

Hallo.

Das ist womöglich nicht nur nicht opportun, sondern vielleicht auch nicht verfassungsgemäß? Zumindest wenn man das Verbot der Diskriminierung Behinderter bei der Priorisierung knapper medizinischer Intensivkapazitäten aus der Corona-Hochzeit durch das Bundesverfassungsgericht sinngemäß überträgt.

Ich finde das auch nachvollziehbar. Ja, man kann nicht alle retten (aber man muss die retten, die man retten kann - gehört für mich als Kehrseite immer mit zu dieser Aussage, sonst ist sie eine für unseren Auftrag nicht angemessene Ausrede). Zwischen alle und dem systematischen Ignorieren einzelner Bevölkerungsgruppen bei der Planung liegt halt viel grau.

Viele Grüße
Lars

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