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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf Einsatz-Fahrt | 29 Beiträge | ||
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 886163 | ||
Datum | 17.12.2023 21:06 MSG-Nr: [ 886163 ] | 1959 x gelesen | ||
Moin, tatsächlich keins von Beidem, die Frage kam ganz ohne Bier / ohne Schadensfall im Rahmen der Maschi-Schulung auf. Eigentlich sind es ja tatsächlich sogar 2 Fragestellungen. 1.) § 34 StVO gilt pauschal ja sowie so schon mal gar nicht, da (entsprechend den Voraussetzungen) von StVO ohnehin bereits komplett befreit. JA / NEIN 2.) § 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Allerdings, da wir nach Abs. 2 unsere "Feststellung ja unverzüglich nachträglich ermöglichen", trifft dieser Tatbestand nach § 142 StGB ja tatsächlich überhaupt gar nicht zu. JA / NEIN. Grüße Hansi | ||||
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