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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf Einsatz-Fahrt | 29 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 886164 | ||
Datum | 17.12.2023 21:23 MSG-Nr: [ 886164 ] | 1887 x gelesen | ||
zu 1.: Nein. Es gibt auch bei Einsatzfahrten keine pauschale Befreiung von der StVO. zu 2.: ebenfalls nicht pauschal. Im ersten Schritt wäre zu prüfen, ob das Entfernen von der Unfallstelle "berechtigt oder entschuldigt" erfolgt. Wenn das zutrifft ist alles gut (wenn unverzüglich über die Leitstelle die Polizei informiert wird), aber das wird man nur im Einzelfall entscheiden können. Auf dem Weg zur Menschenrettung können die Anforderungen da ganz anders sein als auf dem Weg zur Ölspur. | ||||
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