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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf Einsatz-Fahrt | 29 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 886165 | ||
Datum | 18.12.2023 07:46 MSG-Nr: [ 886165 ] | 1645 x gelesen | ||
Der letzte Satz zeigt die Problematik. Irgendwer hat festgelegt, ob die Anfahrt mit Sonderrecht erfolgt oder nicht. Mit Sonderrecht darf sie nur erfolgen, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Sind diese aber gegegen (-> Es wird 'mit' gefahren), dann erscheint ein möglichst schnelles Eintreffen am Einsatzort geboten, und da sollte es dann eigentlich keinen Unterschied machen dürfen, was das Einsatzstichwort genau ist, zumal die Entscheidung ja meist aufgrund von 'unqualifizierten Erstmeldungen' erfolgt ist, also davon auszugehen ist, dass die Gefahr nicht vollständig/exakt/ausreichend beurteilt wurde/werden kann.
Geändert von Neumann T. [18.12.23 07:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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