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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf Einsatz-Fahrt | 29 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 886183 | ||
Datum | 19.12.2023 07:17 MSG-Nr: [ 886183 ] | 1175 x gelesen | ||
Guten Morgen Stefan, danke für deine ausführliche Antwort. Daß der Polizist nix wirklich entscheiden kann, ist mir völlig klar. Allerdings ist er mMn. viel näher an diesen Themen dran, als jeder andere von uns und für eine erste grobe Richtungseinschätzung mMn. ganz gut zu gebrauchen. Geschrieben von Stefan D. Auch wenn jedem völlig klar ist, dass die Handlung gerechtfertigt war/der jeweilige Rechtfertigungsgrund vorlag, die Entscheidung darüber darf nur der Staatsanwalt treffen. Fazit: Stehen bleiben, weil keiner weiß, was evtl. passieren kann/wird ect. Gerichte/Staatsanwaltschaften sind wie Schiffe auf hoher See. Auch hast du gerade in der Jetztzeit mMn. das Problem, daß jeder Recht haben muß und sich keiner mehr von einem roten Auto beeindrucken lässt. Auch ist den Menschen der Einsatzzweck komplett egal, weil nur er der wichtigste Mensch auf dem Planeten ist. Dir und dem Rest des Forums auch eine schöne Weihnachtszeit Gruß vom See Markus In Treue fest! | ||||
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