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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnfall auf Einsatz-Fahrt29 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP886186
Datum19.12.2023 09:53      MSG-Nr: [ 886186 ]1116 x gelesen

Geschrieben von Markus G.Fazit: Stehen bleiben, weil keiner weiß, was evtl. passieren kann/wird ect.
Gerichte/Staatsanwaltschaften sind wie Schiffe auf hoher See.
Einspruch:
"Herr Angeklagter, Ihnen wird vorgeworfen, zu spät am Verkehrsunfallort mit eingeklemmter Person und Entstehungsbrand eingetroffen zu sein, weil sie mit dem ersten wasserführenden Löschfahrzeug in der Rettungsgasse darauf warteten, bis ordnungsgemäß aufgenommen werden konnte, dass sie einem für deutsche Straßen eigentlich viel zu rostigen Fiat Cinquecento durch Streifen des Außenpiegels einen wirtschaftlichen Totalstschaden zugefügt haben."

Das mit dem ganzen Paragraphengedöns hier ist ja alles richtig, schreibe ich als Paragraphenreiter, aber Ausgangsfrage war: Geschrieben von Darre H.Ganz insbesondere geht es um den ganz konkreten Sachverhalt "Spiegel abgefahren" (z.B. in Rettungsgasse).
An sovielen anderen Stellen feiern wir "Feuerwehr über alles", da fange ich jetzt bestimmt nicht an, vorbereitete Verkehrsunfallfluchtsumgehungsundentschuldigungsformulare für die Fahrzeuge zu drucken. Situationsbedingt, wenn die Anfahrt an sich für den Beifahrer mal wieder etwas langweilig ist, kann man überlegen über Funk und Leitstellen-Stille-Post an die Polizei vorzudringen, aber an sich würde mir schon die eigentlich doch gar nicht so geringe Wahrscheinlichkeit reichen, diese am Ende der Rettungsgasse früher oder später eh anzutreffen. Und für den ungläubigen Rest hat der liebe Gott ja noch die Möglichkeit geschaffen, die Anwendbarkeit der Absätze 3 und 4 des § 142 StGB auf das Fortsetzen der Einsatzfahrt in einer Rettungsgasse mal gutachterlich (und in vorweihnachtlicher Reimform bitte) zu prüfen. Ich bezweifel bis zum Beweis des Gegenteils, dass unsere Justiz das mal übernehmen wird.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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