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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaBLEVE - Schutzabstände bei alternativen Antriebsstoffen2 Beiträge
AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg886880
Datum10.02.2024 10:15      MSG-Nr: [ 886880 ]1269 x gelesen

Hallo zusammen.

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema BLEVE und den zugehörigen Schutzabständen.
Die einschlägigen Werte bzw. Empfehlungen für LNG / LPG sind bekannt.
Wie sieht das aber bei Wasserstoff (H2), Flüssig-Wasserstoff (LH2) und Biomethan (BIO-LNG) aus?
Sind die Schutzabstände übertragbar?
Und,
lassen sich die NFPA-Faustformeln auch auf diese Stoffe übertragen?

Grüße
Udo

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 10.02.2024 10:15 Udo 7B., Schiltach
 10.02.2024 20:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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