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Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
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Feuerwehr
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIn Landau: nach 20 Jahren - Stadtrat setzt Feuerwehrchef vor die Tür34 Beiträge
AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz887300
Datum23.03.2024 21:50      MSG-Nr: [ 887300 ]2453 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sebastian K.Wir hatten doch vor paar Wochen hier eine Stellenbeschreibung eines hauptamtlichen Kommandanten. Muss das alles, was heute den ehrenamtlichen Führungsfunktionen Zeit raubt (und Verantwortung bringt), wirklich unbedingt bei denen angesiedelt sein?

Um die rhetorische Frage mal dennoch zu beantworten - Nein, natürlich nicht.

Allerdings - und das ist in den letzten Jahren (Jahrzehnten?) deutlich zu beobachten - sind die Anforderungen signifikant gestiegen.
Vom kleinen Strahlrohrhalter (Hohlstrahlrohr, Sprühimpuls, Rauchgaskühlung,...) bis hin zum Wehrführer und Wehrleiter.
(BKI lass ich mal weg - das ist zu weit weg von mir als dass ich mir hier ein Urteil erlauben wollen würde)

Feuerwehr ist heute auch im doing sehr viel mehr als Spritze und Strahlrohr.
Das ist wohl unbestritten.

Was da leider nicht mitgewachsen ist ist die Organisationsstruktur.
Viel zu viel bleibt immer noch beim ehrenamtlichen WL hängen, dem immer wieder eingebleut wird, dass er am Ende die Verantwortung trägt.
Wenn dann noch der zuständige Dezernent in der Verwaltung das Thema Brandschutz mehr als stiefmütterlich behandelt und sich immer nur dran erinnert, dass er das ja alles an den "Experten von der FW" wegdelegieren kann, dann wird - bei allem persönlichenen Engagement - es irgendwann eng.

Schwierig wird es umso mehr, wenn die Verwaltung ihre Abläufe hat und der externe WL dann "einfach" dazu kommen soll, weil jeden Mittwoch um 10:15 ist Dezernatsbesprechung. Optimal für jeden ehrenamtlichen WL, der tatsächlich noch einen "echten" Job zum Broterwerb nebenbei hat.
Und da helfen dann auch nicht wirklich Stellvertreter, die - je nach Größe der VG ja auch mal >3 Personen sein können - dann einspringen können. Bzw. nur, wenn das ein echt gutes Team ist mit klarer Aufgabenteilung und Vertrauen ist.

Insofern ist es über kurz oder lang dann schon so, dass "Verwaltungsnahe" Personen in der WL für die Abläufe am wenigsten schädlich sind. Das muss nicht der hauptamtliche WL sein, aber der Verwaltungsangestellte, der "im Ehrenamt" dann WL ist und in Realität doch mehr FW denn seine Verwaltungstätigkeit macht.
Dann ist aber der Schritt, sich ehrlich zu machen und die Stelle als echte HA-WL Stelle zu besetzen nur noch eine kleine.

Alternativ natürlich die Überlegung (Fiktion?) dem WL alles, was nicht Kernaufgabe des Wirkbetriebs der FW ist durch die Verwaltung/andere Stellen zu übernehmen.
Von Umsetzung der Beschaffungen über Einsatzberichte, Personalverwaltung, Umsetzung Hygieneanforderungen, Gebäudetechnik bis zur Personalführung der hauptamtlichen Gerätewarte...
Dann bleibt immer noch mehr als genug übrig, dass die Freizeit neben dem Job, der Familie und dem Haus und dem Hund ausfüllen kann.

Auch ein HA-WL wird mMn immer noch mind. einen Stv. brauchen - denn auch der HA-WL hat - wie alle Angestellten - Urlaub, Fortbildung, Krankheit,... - mit einem allein ist es dann eigentlich auch nicht getan.

Aber das Thema Funktionsstärke und Personalansatz ist etwas für einen anderen Thread.

tl;dr: Auf Dauer werden auch Wehrleiter ins Hauptamt gehen um die Aufgaben abdecken zu können. Dennoch braucht es weiter Personen im Ehrenamt, die auf der Ebene mitarbeiten.

So long,
Bjorn

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