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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kreis Altenkirchen: Beschämender Umgang mit dem Ehrenamt Feuerwehr auf höchster Ebene | 3 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 887355 | ||
Datum | 27.03.2024 20:16 MSG-Nr: [ 887355 ] | 1606 x gelesen | ||
Das offenbart das aktuelle Problem in RLP. Einer der Punkte in der Empfehlung der sog. Enquete-Kommision des Landtages zur Flutkatastrophe im Ahrtal ist ja gerade "Die Hauptamtlichkeit bei Wehrleitungen und Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen sowie Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren (BKI) ist zu forcieren." Ergo versucht man in AK gerade. Soweit ich weiß läuft die Dienstzeit des Amtsinhabers aus, man nutzt also den Zeitpunkt aus um da einen Schnitt zu machen. Personalhoheit liegt beim Kreis, daher ist das Verfahren auch soweit korrekt. Ich gehe mal davon aus der der Amtsinhaber nicht die nötige Qualifikation (gFeuD?) hat um sich auf die Stelle zu bewerben. Allerdings gibt es in RLP auch die Möglichkeit sich als ehrenamtlicher BKI fürs Hauptamt zu qualifizieren. Warum das da nicht passiert ist eine andere Frage. Jetzt steht halt die Frage im Raum wie man das mit dem Amtsinhaber kommuniziert hat bzw. ob überhaupt. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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