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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaKein Platz für Cannabis bei der Arbeit und in der Schule: DGUV gibt Erklärung ab    # 3 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 887373
Datum30.03.2024 12:01      MSG-Nr: [ 887373 ]1350 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jürgen M.das wird sicherlich bei Feuerwehrs auch ein Thema sein bzw. werden

Naja, für so groß halte ich das Thema eher nicht.

Es gilt doch heute schon, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht hat im Übungsdienst, bei Lehrgängen und im Einsatz nichts verloren. Eine einfache Grundregel. Da muss man jetzt nicht unbedingt ein Fass aufmachen.

Für uns hier gilt der Grundsatz, wer angesoffen oder besoffen bzw. zugekifft zur Übung oder zum Einsatz erscheint, geht umgehend wieder nach Hause - wenn es sein muss zu Fuß. Sollten sich solche Vorfälle häufen ist ein ernstes Gespräch angesagt.
Im Extremfall könnte dann auch eine Entlassung aus dem Dienst die Folge sein.

Einfache Regel, fertig.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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 30.03.2024 09:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.03.2024 12:01 Jako7b T7., Bischheim  
 30.03.2024 12:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  

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