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ThemaBayern: Ersthelfer (54) will Kind helfen - 34-Jähriger fährt ihn mit Absicht an2 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 888138
Datum23.06.2024 19:49      MSG-Nr: [ 888138 ]62 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jürgen M.was ich mit dem machen würde darf ich hier nicht schreiben ...

Ich schreib es mal so:

Der Täter wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt, der Führerschein wird eingezogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen dem Verurteilten vor Ablauf von 60 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Das hätte mal eine abschreckende Wirkung. Denn bei 180 Tagessätzen gilt man als Vorbestraft. Bei einem Fahrerlaubnisentzug von 60 Monaten muss zwingend der "Führerschein" neu gemacht werden, also mit Fahrstunden, Prüfung usw.. Außerdem wird die Fahrerlaubnisbehörde zwingend ein positives MPU-Gutachten fordern bevor sie dann überhaupt eine Fahrerlaubnis erteilt.

Natürlich muss das Urteil dann auch entsprechend bekannt gemacht werden. Dann weiß jeder was ihm blüht wenn er so einen Mist macht.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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 22.06.2024 17:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.06.2024 19:49 Jako7b T7., Bischheim

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