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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware? | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 889053 | ||
Datum | 28.10.2024 21:44 MSG-Nr: [ 889053 ] | 1440 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Henning K. Wäre nicht der Betreiber verpflichtet, seine Kunden zu informieren? hab ich hier geschrieben: Bei solchen Datenschutzvorfällen muss das Unternehmen nach Artikel 44 DSGVO die Aufsichtsbehörde einschalten und die Betroffenen informieren. Die Betroffenen dürften u.A. alle Feuerwehrangehörigen sein deren Dienstherr, also die Stadt bzw. Gemeinde die diese Feuerwehr-Verwaltungssoftware einsetzt. Quelle: Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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