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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 125 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889543 | ||
Datum | 19.12.2024 09:43 MSG-Nr: [ 889543 ] | 1235 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian R. Wo wäre dann das Problem, dass im Brandschutzbedarfsplan genau das festgelegt: Aufgrund der Beschränkung der Fw-Flächen im Bereich XY muss hier ein Erstangreifer Brand mit maximal 16t-ZGM vorgehalten werden. wie war das noch mit überörtlicher Hilfe? Geschrieben von Christian R. Genauso könnte man festlegen: Aufgrund der Bebauung muss im Bereich YZ ein Fahrzeug mit Schiebleiter und Sprungpolster vorgehalten werden. das ist die städtische Bebauung ab bewohntem 3. OG. Geschrieben von Christian R. Zu schwere Fahrzeuge könnte man auch -X kennzeichnen. Oder man lässt den Unfug und behält flexible, relativ multifunktionale, wendige Erstangreifer bis max. 16 t (wie die Hubrettungsfahrzeuge)... Und ergänzt das bei Bedarf mit entsprechenden Sonderfahrzeugen... Es könnte sooo einfach sein. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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