Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Teileinheit `Dekon-V-Zug ´;war:MTF | 38 Beiträge |
Autor | Simo8n P8., Neunkirchen / Nordrhein-Westfalen | 889886 |
Datum | 07.02.2025 09:01 MSG-Nr: [ 889886 ] | 610 x gelesen |
http://web.archive.org/web/20221202195503/https://www.idf.nrw.de/technik/pdf/gefaehrdungsanalyse_geblaesefilteranzuege.pdf In NRW gibt es solche Gebläsefilteranzüge auf den Dekon-V-Abrollbehältern schon länger, da stellte sich auch lange die Frage, ob da Atemschutzuntersuchungen notwendig sind. Zuerst hieß es "ja, ist notwendig", weil der Anzug über 5 kg wiegt und man damit in die Gruppe 3 fallen würde.
Das gab natürlich landesweit Probleme, da das Personal in den Anzügen zu signifikanten Anteilen aus den weißen Einheiten gestellt wird und dort die Dichte an untersuchten Atemschutzgeräteträgern naturgemäß überschaubar ist.
Daraufhin gab es durch das Innenministerium eine Gefährdungsbeurteilung, dass man Dinge wie Stiefel und Handschuhe aus dem Anzug rausrechnen dürfte, da entsprechende Kleidung sowieso getragen werden müsste und deswegen nicht zum Atemschutzgerät zählt.
Damit hat man es geschafft, das zu berücksichtigende Gewicht auf unter 3 kg zu drücken, was in Kombination mit dem zu vernachlässigendem Atemwiderstand dazu führt, dass keine Untersuchung erforderlich ist.
Komplette Gefährdungsbeurteilung ist leider auf der IdF-Webseite nicht mehr verfügbar, deswegen archive-Link.
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| 01.01.2025 10:39 |
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