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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Teileinheit `Dekon-V-Zug ´;war:MTF | 38 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 889893 | ||
Datum | 07.02.2025 19:05 MSG-Nr: [ 889893 ] | 608 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Udo B. Grundsätzlich ist der Unternehmer gefordert, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Arzt (z.B. Betriebsarzt) den notwendigen Untersuchungsumfang in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen Könnte das BBK als "Unternehmer" (?) der Medizinische Task Force des Bundes hier eine einheitliche Gefährtungsbeurteilung und ggf. die dafür notwendige arbeitmedizinische Untersuchung bundesweit festlegen, durchführen und zu bezahlen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [07.02. 19:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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