Geschrieben von Heinrich B.Das Thema ist doch alt. Schon als der Digitalfunk eingeführt wurde und die Altfahrzeuge damit nachgerüstet werden sollten, musste man sich vom Hersteller eine Freigabe holen, um überhaupt ein Digitalfunkgerät einbauen zu dürfen. Da standen u.a. Einbaupositionen drin (Abstand zu empfindliche elektronischen Bauteilen ect.). Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken.
Das ist aber nicht auf den Digitalfunk beschränkt sondern gilt sinngemäß auch für analogen Funk.
Es ist ja auch schon bei der Betriebserlaubnisbegutachtung für ein neues Feuerwehrfahrzeug unter dem Prüfpunkt "EMV" nachzuweisen, dass die verwendete Funktechnik eine entsprechende Zulassung hat (ECE-R10) und dass Sendeleistung und Anennenposition den Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers entsprechen.
Jedenfalls bei meinen Gutachten ;-)
Geschrieben von Heinrich B.Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte
Die Antenne war doch eigentlich mehr zur Reichweitenverbesserung vorgesehen, oder?
Mir hat mal vor über 20 Jahren ein EMV'ler sinngemäß gesagt "auch wenn der Betrieb von Handys im Innenraum eigentlich nicht freigegeben wird: kein Fahrzeughersteller könnte es sich erlauben, dass dadurch zum Beispiel Airbags ausgelöst werden!". Da dürfte die faktische Regelungsgewalt der Fachpresse deutlich besser wirken als gesetzliche Vorschriften.
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