Hallo,
Geschrieben von Heinrich B.Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken. Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte (verboten war das damals nicht). Geschrieben von Heinrich B.Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken. Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte (verboten war das damals nicht).
...und seit man an Mobiltelefonen die Antennen nicht mehr deutlich außen sieht, weil die jetzt im Gerät integriert sind, ist die reale Sende- und Empfangsleistung zwar wesentlich schlechter geworden, aber Strahlenbelastung durch Mobilfunk ist da irgendwie seit Jahren kein Thema mehr, man sieht ja auch keine Antennen mehr. Ich schaue da immer in ungläubige Gesichter, wenn ich die physikalischen Eigenheiten des Mobilfunks im Sprechfunklehrgang erkläre, an Fahrzeugantennen für Handys erinnern sich nur die Älteren. Die kennen auch noch die lustigen Knackgeräusche in alten schlecht abgeschirmten Radios oder ähnlichen Geräten, wenn man mit dem Handy in der Nähe war. Seit die Geräte dagegen abgeschirmt sind, wurde die Handystrahlung anscheinend viel ungefährlicher.
Mir ist aber weder aus damaliger noch aus heutiger Zeit ein Fall bekannt, bei dem ein Airbag durch irgendein Mobilfunkgerät (egal ob Handy oder Digitalfunkgerät) ausgelöst worden ist. Das wäre auch kein "Defekt" des Mobilfunkgerätes sondern nur ein Nachweis für mangelnde Störfestigkeit des Airbag-Systems und damit ein klarer Haftungsfall des Fahrzeugherstellers.
Gruß,
Michael
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