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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Teileinheit `Dekon-V-Zug ´;war:MTF | 38 Beiträge | ||
Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 889901 | ||
Datum | 08.02.2025 11:27 MSG-Nr: [ 889901 ] | 597 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Udo B. Bei Vorsorgeuntersuchungen Wenn wir es schon so detailliert auseinander nehmen: Der Begriff der Vorsorgeuntersuchung wird nicht mehr verwendet. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann eine Untersuchung umfassen, wenn sie erforderlich ist und der Beschäftigte sie nicht ablehnt. Für ein "teilgenommen" reicht es aber, den Arzt aufzusuchen, ihm zuzuhören und dann zu sagen "Vielen Dank, ich gehe jetzt wieder". Niemand muss sich in diesem Kontext gegen seinen Willen untersuchen lassen. Im Zweifel ist es Aufgabe des Arbeitsmediziners, den Beschäftigten zu beraten und von den Vorteilen zu überzeugen. Viele Grüße Lars | ||||
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