Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Teileinheit `Dekon-V-Zug ´;war:MTF | 38 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 889906 |
Datum | 10.02.2025 10:23 MSG-Nr: [ 889906 ] | 665 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Naja, es ist ja nicht so, dass sich der Bund nicht beteiligt, er trägt ja die anfallenden Kosten (zumindest zum Teil).
Siehe beim Thema Atemschutz das Bewirtschaftungsrundschreiben:
Die Pauschalen für die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen der auf den bundeseigenen Fahrzeugen eingesetzten Atemschutzgeräteträger nach DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen basieren auf der Pflicht zur Wiederholungsuntersuchung alle 3 Jahre und einer jährlichen Helferfluktuation von 10 %. Es werden 40 % der kalkulierten Untersuchungsausgaben je Einsatzkraft und Jahr erstattet.
Zur Auszahlung kommen zur Pflichtvorsorge nach ArbmedVV für Atemschutzgeräte Gruppe 2 (ehemalige Untersuchung nach DGUV-Grundsatz 26.2) ein Betrag von 74,00 pro Jahr/Einsatzkraft und für die Pflichtvorsorge nach ArbmedVV für Atemschutzgeräte Gruppe 3 (ehemalige Untersuchung nach DGUV-Grundsatz 26.3) ein Betrag von 88,00 pro Jahr/Einsatzkraft.
Kosten für die Wartung von Atemschutzmasken werden übernommen, sowie auch Kosten für Ersatzbeschaffungen bei Ablauf von Haltbarkeitsdaten. Es gibt eine Kostenerstattung für die standortbezogene Ausbildung (2,70 je UE je Person) und die Überörtliche Ausbildung (21,30 je UE je Person), pauschale Kostenerstattung für die Unterbringung von Fahrzeugen, usw, usw.
Auch die Länder / Kommunen erstatten IMHO nach jeweiligem LKatSG Kosten für Unterbringung und Betrieb von Landesfahrzeugen sowie Einsatzkosten.
In BaWü wird derzeit über den Abrechnungsmodus von Kosten für AEL (Außergewöhnliche Einsatzlage) diskutiert.
Grüße
Udo
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| 01.01.2025 10:39 |
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