Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen | 20 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 889965 |
Datum | 18.02.2025 09:49 MSG-Nr: [ 889965 ] | 746 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Alexander H.Zugführer ist eine Funktion im Einsatz, was hat das mit Beförderungen, Ämtern, etc. zu tun? Hab ich was verpasst?
In Niedersachsen gibt es eine klare Struktur, wie die Feuerwehren "organisiert" sind. Das ist so bisschen, wie in der klassischen Behörde. Man hat "Planstellen" und diese werden belegt. In der Regel orientiert sich das an den Taktischen Einheiten inkl doppelte Vorhaltung (Reserve).
Beispiel an einer kleinen Ortsfeuerwehr: LF 10, keine Sondertechnik.
Dort ist die Mindestausstattung:
- Ortsbrandmeister (Wehrleiter)
- stv. Ortsbrandmeister
- 2 Gruppenführer
- 6 Truppführer
- 2 Melder
- Rest Truppmann
Und diese werden dann nach Anlage 2 belegt und entsprechend müssen für die Beförderung auf einen Dienstgrad sowohl die fachlichen Qualifikation (Spalte 2) UND eine Planstelle ("Funktion", Spalte 3) vorhanden sein.
Dann gibt es entsprechend Dienstgrade, die an bestimmte Sonderfunktionen, wie Gerätewart, Sicherheitsbeauftragter etc. gebunden sind, wo dann Spalte 2 und Spalte 4 erfüllt sein müssen.
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