Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen | 20 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 889967 |
Datum | 18.02.2025 10:21 MSG-Nr: [ 889967 ] | 795 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Geschrieben von Matthias K.§ 8 Abs. 4 FwG BW sagt klar aus, dass Zug- und Gruppenführer vom Feuerwehrkommandanten bzw. mit dessen Zustimmung bestellt werden. Vorher sind sie keine Gruppenführer in dieser Feuerwehr, auch wenn sie die fachlichen Voraussetzungen mitbringen und haben daher auch kein Recht auf eine Beförderung.
Gemäß der gültigen Verwaltungsvorschrift ist die Voraussetzung für den Dienstgrad "Löschmeister" der absolvierte Lehrgang Gruppenführer (F3), für den Dienstgrad "Brandmeister" eben der Lehrgang Zugführer (F2). Derjenige muss diese Funktion nicht ausüben oder gar bestellt sein, es reicht der reine Lehrgang (oder eben die Anerkennung entsprechender Lehrgänge im hauptamtlichen Bereich).
Somit kann ich mir genau genommen kann ich mir den Umweg über FM auf Probe und alles sparen. Bei FM (SB), welche bereits in einer anderen Gemeindefeuerwehr angehört (hat), kann die Probezeit entfallen (FwG BW § Abs. 4 Satz 4). Somit könnte als Feuerwehrmann/frau eingestiegen werden, wenn Truppmann Teil 1 absolviert wurde. Da aber ein GF-Lehrgang vorliegt, geht es direkt zum Löschmeister.
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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