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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Für Bergrettungseinsätze: eVTOL Jetson One hält starken Winden stand | 4 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 890935 | ||
Datum | 21.07.2025 14:20 MSG-Nr: [ 890935 ] | 348 x gelesen | ||
Hallo Alex, grundsätzlich ist der Gedanke, einen einzelnen Ersthelfer per Fluggerät schnell an schwer zugängliche Einsatzorte zu bringen, interessant, aber in der praktischen Umsetzung in Deutschland mit erheblichen Hürden verbunden. Zunächst zur Zuladung: Dieses ultraleichte Fluggerät (UL) hat eine maximale Nutzlast von ca. 95 kg. Das reicht kaum für einen ausgewachsenen Retter inklusive Ausrüstung. Hier stößt man schnell an physikalische und sicherheitsrelevante Grenzen. Dann kommt die rechtliche Seite ins Spiel, insbesondere die sogenannte Flugplatzpflicht. Gemäß § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dürfen Luftfahrzeuge in Deutschland nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen. Eine Ausnahme bilden sogenannte Außenlandungen, die jedoch laut § 19 Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) der Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde bedürfen. Solche Genehmigungen werden i.d.R. nur in engen Ausnahmefällen erteilt, etwa für spezielle land- oder forstwirtschaftliche Einsätze, aber nicht pauschal für Rettungseinsätze. Ein weiterer Punkt ist die flugrechtliche Qualifikation: Für den Betrieb eines UL ist mindestens ein Sportpilotenschein (SPL) notwendig, verbunden mit Ausbildung, laufender Flugtauglichkeit, medizinischer Untersuchung etc. Wenn solche Geräte im Rahmen von BOS-Organisationen (Bergwacht, DRK usw.) betrieben würden, müsste zudem klar geregelt werden, wer haftet, finanziert, wartet und betreibt nicht zuletzt, um eine private Mitnutzung auszuschließen. In der Summe ist die Idee zwar visionär, aber aktuell weder rechtlich noch organisatorisch realistisch umsetzbar. Ohne Sonderregelungen für Rettungsdienste im Luftrecht wäre so ein Projekt in Deutschland vermutlich eher eine nette Theorie als ein tragfähiges Einsatzmittel. my 2 Cent Gruß vom See Markus In Treue fest! | ||||
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