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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikneue FwDV´s zurück
ThemaÜberarbeitung FwDV 1, hier: elektrische Leitungen37 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW891214
Datum06.08.2025 22:16      MSG-Nr: [ 891214 ]476 x gelesen

Geschrieben von Alexander H.Eigentlich ergibt das sich das der Spannung.
230V
Charakteristik eines B16 Automaten, dieser braucht einen Kurzschlußstrom des 5 fachen Nennstromes, also 80A.
Das folgt das du eine maximale Schleifenimpendanz von rund 2,8 Ohm haben darfst.

Hast du nun 100m 2,5mm² kommst du eigentlich gerade noch so hin, das die LSS in den geforderten 0,2s fliegt.


Insgesamt 200 Meter für die Schleife, oder?

Also vom Stromerzeuger über L zum ersten Fehler, von da über den PE zum zweiten Fehler und von da über N zurück zum Stromerzeuger.

Dazu mal ein paar Szenarien:

1. zwei 50m-Trommeln hintereinander geschaltet gibt im ungünstigsten Fall (ein Fehler am Stromerzeuger, ein Fehler am Verbraucher nach 100 Metern) 200 Meter für die Fehlerschleife. Ist also technisch in Ordnung.

2. zwei 50m-Trommeln parallel am Stromerzeuger angeschlossen gibt im ungünstigsten Fall (je ein Fehler am Ende beider Kabelstrecken) ebenfalls 200 Meter Fehlerschleife. Ist also technisch in Ordnung.

3. auch bei 3 (oder mehr) parallel angeschlossenen 50m-Trommeln wird meine Fehlerschleife nicht länger als die 200 Meter, weil ja maximal zwei Kabeltrommeln vom Doppelfehler betroffen sind. Ist also technisch auch in Ordnung.

4. Habe ich nach der ersten Kabeltrommel zwei weitere Kabeltrommeln parallel angeschlossen (Y-förmig quasi), dann habe ich im ungünstigsten Fall (je ein Fehler am Ende beider Kabelstrecken) eine Fehlerschleife von 300 Metern: 100 Meter vom Generator zum ersten Fehler, 100 Meter über den PE zum zweiten Fehler, 100 Meter zurück zum Generator.

Fall 4 ist also technisch unzulässig, obwohl die im FwDV-Entwurf genannte Grenze "maximal 100 Meter zwischen zwei Geräten" nicht überschritten wird!

Und damit der Laie mit den Fällen 3 und 4 nicht durcheinander kommt hat man die vereinfachte Regel "insgesamt maximal 100 Meter Leitung am Generator" eingeführt und damit vorsichtshalber auch den Fall 3 verboten. (Mit der Option, dass eine Elektrofachkraft den im Einzefall eben doch zulässt)

So jedenfalls meine Erinnerung, und ich bin mir fast sicher es hatte hier auch mal jemand eine DIN genannt, in der das so steht?

Für Fortgeschrittene: was ändert sich, wenn man Drehstromkabel nutzt? ;-)


Das Geschrieben von Alexander H.Mein Wissensstand ist, 20m Anschlussleitung der Tauchpumpe sind nicht zu vernachlässigen.
20m sind zuviel, max 10m.


Damit haben wir hier also schonmal Stimmen für beide Möglichkeiten :-(

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