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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Gender-Zoff bei der Feuerwehr | 7 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 891760 | ||
| Datum | 25.10.2025 14:24 MSG-Nr: [ 891760 ] | 862 x gelesen | ||
Hallo! Naja, ich glaube wenn ich eine Vereinssatzung so schreiben würde.... "Die Vereinsmitglieder wählen die 1. Vorsitzende, ihre Stellvertreterinnen, die Kassenverwalterin, die Schriftführerin, die Kassenprüferinnen sowie die Beisitzerinnen" Hätte ich wohl ein Problem mit der Anerkennung der Satzung durch das zuständige Registergericht. Denn laut Satzung würden alle "männlichen" Vereinsmitglieder von der Übernahme eines Amtes im Vorstand ausgeschlossen. Oder sehe ich das falsch? Auf den Artikel bezogen, was passiert wenn für eines der genannten Ämter Zitat: "Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben das Recht zur Wahl der Stadtbrandinspektorin, ihrer Stellvertreterinnen, der Wehrführerin, der stellvertretenden Wehrführerin sowie der Mitglieder des Feuerwehrausschusses." keine weiblichen Bewerber zur Verfügung stehen? ;-) Wie ist die ausschließliche Verwendung der weiblichen Form eigentlich rechtlich zu bewerten? Sorry Leute, auch wenn ich kein Freund des gendern bin, in dem Fall hätte ich wirklich lieber die Schreibweise mit dem berühmten Gendersternchen gesehen oder die männliche und weibliche Schreibweise gemeinsam. Ich finde man sollte sich nicht ein zukünftiges Problem schaffen das man eigentlich leicht hätte vermeiden können. Denn am Ende kommt es nicht darauf an was in einer Satzung gemeint ist, sondern was da geschrieben steht. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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