Hallo,
wenn man mit dem Lesen der Satzung auf Seite 1 beginnt, stößt man auf Paragraph 1 "GLEICHSTELLUNGSBESTIMMUNG".
Dort heißt es:
Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen alle geschlechtlichen Formen.
Somit kann ich nicht nachvollziehen, wie man damit Männer damit ausschließt.
Ich gebe Dir aber Recht, dass man einfach die alte Schreibweise mit männlicher und weiblicher Form beibehalten hätte sollen. Es scheint mir, also ob mal wieder nur jemand ein Problem gesucht hat, das eigentlich gar nicht existierte.
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