Geschrieben von Jakob T.Naja, ich glaube wenn ich eine Vereinssatzung so schreiben würde....
"Die Vereinsmitglieder wählen die 1. Vorsitzende, ihre Stellvertreterinnen, die Kassenverwalterin, die Schriftführerin, die Kassenprüferinnen sowie die Beisitzerinnen"
Hätte ich wohl ein Problem mit der Anerkennung der Satzung durch das zuständige Registergericht.
Denn laut Satzung würden alle "männlichen" Vereinsmitglieder von der Übernahme eines Amtes im Vorstand ausgeschlossen.
Oder sehe ich das falsch?
Würdest du das bei der Formulierung andersherum genauso sagen?
Also wäre bei "1. Vorsitzender, sein Stellvertreter, der Kassenwart, ..." auch nur männliche Personen gemeint?
Vielleicht jetzt noch mal darüber nachdenken und dann die kritik am generischen Maskulinum eher verstehen - warum sollte dies hier im generischen Femininum nicht anders gemeint sein?
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