| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 25 Beiträge |
| Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 891780 |
| Datum | 30.10.2025 20:37 MSG-Nr: [ 891780 ] | 413 x gelesen |
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Integrierte Leitstelle
Hi,
Geschrieben von Alex S.Erst in Stufe 3 sollen die FEZen besetzt werden.
Weiß jemand ab wann das umgesetzt werden soll?
Ich rate mal: das wird - um die individuellen "örtlichen Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen von jeder Leitstelle mit den Kreisen individuell abzustimmen sein.
Ich schreibe mal Kreis und hoffe - den ILSn zuliebe - mal nicht, dass sich hier jede FEZ jeder VG einzeln melden darf um zu diskutieren, dass sie jeden Einsatz, ob Mülleimerbrandnachschau oder Jumboabsturz auch problemlos selber abarbeiten kann und daher sich gar nicht ändern muss. Oder sollte.
In Bereichen noch ohne ILS in RLP *hüstel* stellen sich vmtl. solche Überlegungen eh nicht, da es hier ja glasklar noch an den Voraussetzungen mangelt. Da bleibt Raider einfach noch weiter Raider.
(jetzt mal meine Vermutung)
So long,
Bjorn
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