| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 25 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891783 |
| Datum | 31.10.2025 08:18 MSG-Nr: [ 891783 ] | 371 x gelesen |
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Geschrieben von Bjorn R....hoffe - den ILSn zuliebe - mal nicht, dass sich hier jede FEZ jeder VG einzeln melden darf um zu diskutieren, dass sie jeden Einsatz, ob Mülleimerbrandnachschau oder Jumboabsturz auch problemlos selber abarbeiten kann und daher sich gar nicht ändern muss.
Oder sollte.
Darauf soll es wohl hinauslaufen, nur andersrum formuliert. Wie man es in RP gerne so macht: Die sinnvolle übergeordnete Stelle darf der armen kommunalen Selbstmisshandlung die Aufgabe nicht wegnehmen. Die einzelne Kommune entscheidet selbst, ob/wann sie eine FEZ in den Stufen 1 und 2 besetzt.
Aus der Begründung der VO:
Ergebnis der Beteiligung des Kommunalen Rates und der kommunalen Spitzenverbände sowie der Anhörung anderer Stellen
Schließlich hat der Deutsche Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz / Saarland (DGB) beanstandet, dass die Führungsunterstützung durch die Integrierten Leitstellen zu einer konkreten personellen Mehrbelastung führe. Daher solle, so der DGB, eine Übergangsfrist eingeräumt, eine Personalbedarfsberechnung seitens des Landes erstellt sowie eine Klärung der refinanzierten Zuständigkeiten zwischen Kommunen und Land herbeigeführt werden. Dem steht entgegen, dass die Regelung zur rückwärtigen Führungsunterstützung der seit jeher gelebten Praxis entspricht. Eine zusätzliche Belastung entsteht dadurch nicht. Im Übrigen tragen das Land und die Kommunen bereits jetzt gemeinsam die Kosten für die Integrierten Leitstellen. Die Bemessung der Personalstellen und die daraus resultierenden Personalkosten werden im Einvernehmen mit allen betroffenen Gebietskörperschaften ermittelt.
Soweit der DGB die Auffassung vertritt, die Regelung in § 30 Abs. 2 und 3 zur rückwärtigen Führungsunterstützung sei unklar, kann dem nicht gefolgt werden: Die in § 30 Abs. 2 und 3 gewählte Formulierung (leisten in der Regel) begründet eine eindeutige Verpflichtung zur rückwärtigen Führungsunterstützung, von der nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden kann etwa dann, wenn die Kommunen entscheiden, selbst eine Feuerwehrzentrale zu besetzen.
Dazu dann die paar begeisterten FEZler, die doch jede Kommune noch zusammenbringt und von denen manche meinen, ohne sie am Computer wäre kein Stufe 1-Killefitz zu händeln. Und vielleicht gibt es auch ein paar Wehren/Leitungen, wo man in den vergangenen Jahren hohe fünf- oder gleich sechsstellige Beträge in den Neubau und Neuausstattung der FEZ gesteckt hat, und jetzt dem Bürgermeister/Rat erklären müsste, wieso diese teure Funkbude jetzt nicht mehr alle paar Tage, sondern nur alle paar Monate einsatzmäßig ernsthaft genutzt wird.
Ich vermute, das artet in wunderbaren Wildwuchs aus. Eine Zeitschiene für eine landesweite sinnvolle Umsetzung kann man aus dem StatusQuo und dieser "Neu"regelung nicht herleiten.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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