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Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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2. Verwaltungsgericht
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht25 Beiträge
AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz891784
Datum31.10.2025 11:31      MSG-Nr: [ 891784 ]317 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Michael W.Daher könnte es auch sein, dass man das versucht, solange wie möglich ehrenamtlich abzuarbeiten. Sofern die FEZ das leisten kann und will.

"Ehrenamtlich" ist nicht notwendigerweise kostenfrei - oder auch günstig.

Der IT-Experte, der aus dem Homeoffice mehrfach die Woche für einen Mülleimerbrand in die FEZ fährt, mit An- und Abreise 2h bei der Arbeit fehlt und dies natürlich ordnungsgemäß bei seinem Arbeitgeber meldet ist nicht kostenfrei.
Denn natürlich kann sich der Arbeitgeber dies dann von der VG erstatten lassen.

Und Tendenz geht schon in die Richtung, in der Personalabteilung sich doch mal dieses komische Formular der VG anzuschauen und die Kosten zurückzuholen. Auch wenn das natürlich etwas (Zeit der HR-Personals) kostet.
Früher war das gefühlt eher unter "ach lass mal den Aufwand, ist ja für nen guten Zweck" gelaufen.

Aber der hochqualifizierten CI/CD Developer kostet ja ordentlich Geld wenn man auch die Nebenkosten betrachtet.

Und auf VG Seite kostet das dann ja auch wieder was.
Der eingegangene Antrag auf Kostenerstattung muss dann durch die Verwaltung - und das gibt es ja auch nicht zum Nulltarif. Allein die Abstimmung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist bis hin zur Zahlungsanweisung erscheint mir nicht schnell und automatisiert und frei von menschlicher Interaktion.

Bin mir nicht sicher, wie da ein Gesamtkostenvergleich gegen einen Leitstellendisponenten aussehen würde. :-)


Geschrieben von Michael W.Wo gibt es die denn noch?

Mainz
Aber auch da tut sich ja was...

So long,
Bjorn

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RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt