| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | RP: Handreichung und Planungshinweise für eine einheitliche Struktur der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung | 2 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 892201 |
| Datum | 03.01.2026 11:12 MSG-Nr: [ 892201 ] | 1012 x gelesen |
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Rheinland-Pfalz hat eine Handreichung und Planungshinweise für eine einheitliche Struktur der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung herausgegeben.
Auf den ersten Blick viele aus anderen Ländern schon bekannte Ansätze, die aber durch die Monstranz der kommunalen Selbstmisshandlung soweit garniert werden, dass die Feuerwehren bzw. Verwaltungen demnächst mal wieder viel Papier (oder viel Daten) produzieren, was an konkretem Mehrwert erstmal nicht viel bietet, aber wenn dann irgendwo mal wieder Schuldige gesucht werden, kann man daraus sicher was herleiten. Und sicher wird man auch den ein oder anderen GW-TS noch durch TSF-W ersetzen müssen, weil man der Kommunalpolitik bunte Zahlen präsentiert, dass man ohne diese Investition eben nicht im Jahr 1978 eine Person zur Überlebensgrenze aus einem 1939 gebauten fensterlosen Brandraum, in dem nur Holzmöbel, Papier und Stoff brennen, zu 90% würde retten können. Kann man nach der ganzen Planung und Anschaffung zwar auch nicht, aber dann hat man es wenigstens planerisch versucht.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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