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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Analoger BOS-Funk jetzt mit regulatorischem Verfallsdatum? | 3 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 892528 | ||
| Datum | 04.02.2026 22:17 MSG-Nr: [ 892528 ] | 1196 x gelesen | ||
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(Leider) Noch zu wenige BOS beschäftigen sich (im ureigensten Eigeninteresse) mit kommunikativ belastbaren Durchführungsvorüberlegungen (Drahtlos, Festnetz, LAN/WAN-Notwendigkeiten) im Falle einer öffentlichen (Infrastruktur-) Krisensituation, oder gar großflächigen und ggf. auch längerfristigen Katastrophenherausforderung. Während der Hochwasserlage 2021 war ja für jeden Helfer ersichtlich, wie schnell in bestimmten Einsatzgebieten (und während der Anfahrt dorthin), sowie zeitlich wie doch längerfristig (!), grundlegende Telekommunikationsinfrastrukturen (VoIP-Telefonie, xDSL-WEB-Access, öffentliche Stromversorgungsgrundlagen, etc.) nur noch rudimentär, oft aber gar nicht mehr zur Verfügung standen. Somit entfiel in einer realen Krisenbewältigungssituation für längere Zeiträume, und zum Teil auch großflächig, jegliche Funktionsgrundlage für sonst übliche Telefonwählverbindungen, die Nutzung des öffentlichen Mobilfunks (von GSM bis 5G), und damit natürlich auch jeglicher Internetzugriff oder VPN-Vernetzung z.B. für IP-Remote-Verbindungen zu zentralisierten Datenbeständen (Cloud, kommunale Dienstleister; aber auch selbst räumlich abgesetzt vorgehaltenen Stammdatenplattformen). In Rheinland-Pfalz und NRW wurden durch das (plötzliche?) Hochwasserereignis unzählige ad-hoc-Herausforderungen der BOS tangiert, was sich nachgelagert noch über die ersten Tage danach auswirkte. Weil es sich räumlich trotzdem in Gänze nur um räumlich begrenzte Hochwasserzustände handelte, konnten in Wochen danach zusätzlich unterstützende Ressourcen aus anderen Bundesländern tatkräftig helfen, zumindest eine TK-Grundversorgung für die BOS (und für die betroffene Bevölkerung) wiederherzustellen. Selbst wenn aus falsch verstandenen Betriebskostendruck (oder verantwortlich fehlendem Weit- bzw. Krisenblick) ein paar TBS-Zellen für den BOS-Digitalfunk (wegen fehlender USV-Notfallkonzepte, oder Hochwasserzerstörung der TBS-Anbindung an die DXT-Vermittlungsebene) leider ausfielen, stand diese drahtlose Kommunikationstechnologie weitgehend zur Verfügung. Oder konnten punktuell kreativ über (noch) vorhandene IuK-Expertise sowie mitgeführte TETRA-BOS-Handlungsreserven über eine geeignete Standortauswahl (u.a. DMO-Repeater) unmittelbar einsatzunterstützend ergänzt werden. Gleichzeitig trat die legitime Grundsatzfrage in den einsatzsichernden Vordergrund, wie sieht es denn tatsächlich mit einer belastbaren Rückfallebene bzw. einer resilienten Kommunikationsreserve aus! Da waren zumindest die BOS-Gliederungen fein raus, die (noch) über selbst vorgehaltene (und tatsächlich mitgeführte) BOS-Gerätetechnik verfügten, um eigenverantwortlich einen analog autarken 2m-Band- und/oder 4m-Band-Relaisbetrieb durchführen zu können. Völlig unabhängig von drahtlos kreativen Lösungen, entweder noch baulich vorhandene Relaisstandorte nur durch Einschieben eines passenden (relaisfähigen) Endgerätes wieder in Betrieb zu nehmen, oder die 2m-POCSAG-Infrastruktur (weil alle verfügbaren Kräfte waren ja weitgehend schon im Einsatz) für den Sprechfunkbetrieb zwischen Hauptabschnitten, Bereitstellungsräumen und räumlich zuständige Leitstellen sowie ad-hoc-Befehlsstellen zu nutzen. Da momentan (im gesamten Bundesgebiet z.B. zur ad-hoc-Zusammenarbeit) keine andere grundsätzlich (noch) sofort (!) drahtlos verfügbare Rückfallebene für BOS) etabliert ist, erscheint es umso bemerkenswerter, dass frequenzregulatorisch offensichtlich im formalen Hintergrund (Grundsätze zur Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung innerhalb der BOS) die Bundesnetzagentur (Mitteilung 114 aus 2025) tätig geworden ist. Eine solche Vorgehensweise durch die BnetzA sollte keinesfalls unterschätzt werden; was in der Vergangenheit schon ganz andere (daraufhin verdrängte) Frequenznutzer, mit deutlich stringenterer Interessenvertretung (als die BOS bzw. Zusammenwirkung mit dem Bundesinnenministerium vgl. BOS-Breitbandfrequenzanforderungen im LTESpektrum) und öffentlich höherer Relevanz leidvoll erdulden mussten. www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/_DL/SonstigeFunkanwendungen/AnhoerungMitt.114_2025BefristungBOSFunk.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Allerdings nach sind noch keine einschätzbaren Ergebnisse aufgrund der abgeschlossenen BnetzA-Anhörung zum 31.05.2025 bekannt geworden. Hierzu sollten jeder BOS klar sein, dass bei diesem essentiellen Grundsatzthema die Bundesebene, die Länderexekutive, und die kommunalen Funkteilnehmer inhaltlich keine deckungsgleiche Sichtweise haben. Und die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, obwohl sie bundesweit die meisten BOS-Funknutzer stellen, am weitesten von dieser Thematik entfernt sind. Bzw. überhaupt nur hier und da involviert (vgl. Beschaffungs- und Betriebskosten, angemessen vorgetragene IuK-Expertise?, einsatztaktisch überregionale Ablaufzusammenhänge, etc.) werden, oder sich fallweise nachhaltig einbringen. Da derzeit völlig in den Sternen steht, ob das heute verwendeten TETRA-BOS-Funkspektrum frequenzzuweisungsrelevant nach dem 31.Januar 2031 weiterhin (die BW möchte dieses Spektrum eigentlich zurück haben, fortgesetzte Endgeräteherstellung gewährleistet ?) zur Verfügung stehen wird; und die BDBOS bis dann (flächendeckend?) eine eigenbeherrschte 5G-Infrastruktur in Betrieb nehmen konnte; sind rechtzeitige BOS-Vorüberlegungen für eine künftig auch stabile Rückfallebene (oder ein minimaler drahtloser Basisbetrieb auch unter extremen Betriebseinflüssen) sicherlich nicht verkehrt. www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08072024_B5.htm In der Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS (vom 8.Juli 2024) wurde beispielweise im letzten Satz bei § 1, Abs. 2, bereits der DMR-Begriff (für das heutige 2m und 4m-BOS-Funkspektrum?) ausgewiesen. Natürlich ist die analoge FuG-Technik in die Jahre gekommen, und der End-of-Life-Zeitpunkt ist am zeitlichen Horizont unübersehbar. Allerdings ist eine ergänzende (temporärer oder dauerhafter TETRA25-BOS-Ersatz?), oder gar drahtlos belastbare DMR/PMR-Rückfallergänzung im bundesweit einheitlichem BOS-Maßstab für mehrere hunderttausende BOS-Anwender (Beschaffungs- und Betriebskosten, Hardware- sowie Konfigurationsdschungel, überregionaler Netzbetrieb, ggf. von wem, oder nur lokal begrenzter Punkt-zu-Punkt-Verkehr weil innerhalb von 5G-Endgeräten nicht realisierbar, erweiterte Erreichbarkeit auch außerhalb des BOS-Sektors, usw.) noch nicht wirklich in Sicht. Oder sollen die Irrungen und Wirrungen, wie bei der großflächigen Implementierung von TETRA-BOS (erneut im DMR/PMR-Sektor) wiederholt werden; jeder für sich, ohne jegliche detaillierte Beschaffungs- und Umsetzungskoordination im nationalen Maßstab? Nur mal so zu Erinnerung. Bis 2031 sind es nur noch fünf Jahre! Wer nicht zielführend rechtzeitig handelt, wird halt behandelt! Ganz besonders in Richtung künftiger Endgerätebeschaffungsaufwendungen. Bei dann immer noch zu wenigen (derzeit zwei) zertifizierten Endgerätevarianten sollte es (ohne Anbieterwettbewerb) keinen verwundern, das im Rahmen einer zerklüftet etablierten BOS-Realität die allermeisten Nutzer ein weiteres Mal deutlich zur Kasse (Stückzahlenpreise und ggf. hardwareunterschiedliche Admin-Notwendigkeiten) gebeten werden. Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) | ||||
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