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aus der Pressemitteilung des Rechnungshofes:
Katastrophenschutz mit Plan
Neben dem Investitionsbedarf sieht der Hessische Rechnungshof auch beim Katastrophenschutz Handlungsbedarf. Die Anschläge auf die Berliner Infrastruktur und die täglichen Cyberangriffe zeigen uns schmerzhaft die Verwundbarkeit unseres Alltags. Wir müssen den Katastrophenschutz endlich von veralteten Plänen befreien und echte, digitale Widerstandsfähigkeit zur staatlichen Priorität machen, betont der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Uwe Becker.
In Hessen liegt die Zuständigkeit beim Innenministerium, den Regierungspräsidien sowie den 21 Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die geprüften Katastrophenschutzpläne stammten zum Teil noch aus dem Jahr 2016 und waren somit weitgehend veraltet. Zudem fehlte sowohl bei den Regierungspräsidien als auch bei den unteren Katastrophenschutzbehörden eine einheitliche Stabssoftware als Führungsmittel im Katastrophenfall.
Die Landkreise sollten ihre Pläne jährlich umfassend prüfen, aktualisieren und die Änderungen dokumentieren. Zudem ist beispielsweise eine einheitliche Stabssoftware notwendig, damit Einsatzkräfte, Behörden und Hilfsorganisationen auf verlässliche Echtzeitdaten zugreifen und Entscheidungen dokumentieren können.
Als verlässlich bei Gefahren und Katastrophen gelten auch Warn-Apps, um die Bevölkerung schnell und unkompliziert zu informieren. Das Land betreibt mit der hessenWARN-App ein eigenes Angebot, obwohl parallel der Bund und alle anderen 15 Bundesländer die NINA-App nutzen.
Wie zweckmäßig und wirtschaftlich ist ein Parallelbetrieb, der nur von Hessen betriebenen hessenWARN-App, fragt sich Becker. Die landeseigene Warn-App sollte im Hinblick auf deren Zielsetzung und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Nutzer- bzw. Downloadzahlen evaluiert werden. In diese Evaluierung sollte auch die Möglichkeit einbezogen werden, zukünftig wie alle anderen Länder auch das System des Bundes zu nutzen.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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