In Baden-Württemberg ist geplant, die Alarmierung von Helfer-vor-Ort-Gruppen (HvO) deutlich einzuschränken.
Künftig kann es dazu kommen, dass z.B. bei einem Verkehrsunfall zwar ein Rettungswagen oder sogar ein Notarzt mit Sondersignal alarmiert wird jedoch keine Helfer-vor-Ort, obwohl diese sich in unmittelbarer Nähe befinden und deutlich früher eintreffen könnten.
Dabei handelt es sich um qualifizierte Kräfte, darunter Rettungs-/Notfallsanitäter, Sanitäter aber auch Ärzte, die ehrenamtlich tätig sind und mit geeigneter Ausrüstung schnelle Hilfe leisten könnten.
Das HvO-System verursacht für das Innenministerium Baden-Württemberg und die Kostenträger keine zusätzlichen Kosten. Es basiert vollständig auf ehrenamtlichem Engagement und wird vielfach durch Spenden getragen.
Als Begründung für die Einschränkung wird unter anderem der Schutz der Helfer vor Überlastung genannt.
Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, da jeder Helfer selbst entscheidet, ob und wann er einen Einsatz übernimmt.
Besonders schwer zu verstehen ist, dass in Fällen, in denen die Leitstelle entscheidet, dass der Rettungsdienst mit Blaulicht erforderlich ist, der nächstgelegene, professionell qualifizierte Helfer nicht an die Einsatzstelle alarmiert wird, obwohl er einsatzbereit ist und sofort helfen könnte.
was steckt da dahinter?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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