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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBaWü: Rettet die Helfer vor Ort6 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892911
Datum30.03.2026 21:38      MSG-Nr: [ 892911 ]889 x gelesen

Guten Abend


Bezieht man sich hier nur auf den § 74 Helfer-vor-Ort-Systeme der "Rettungsdienstplanverordnung Baden-Württemberg RDPlanVO " vom 10.03.2026:

[...]§ 74 Helfer-vor-Ort-Systeme

(1) Die Integrierte Leitstelle alarmiert in geeigneten Fällen ein Helfer-vor-Ort-System nach § 23 RDG, soweit ein solches im Rettungsdienstbereich vorhanden ist. Die Alarmierung erfolgt nur, wenn dadurch ein medizinisch relevanter Zeitvorteil bis zum Eintreffen des gleichzeitig alarmierten Rettungsdienstes erreicht werden kann. Die Beurteilung obliegt der Integrierten Leitstelle aufgrund
des Meldebildes.
[...]


Oder gibt es noch andere offizielle Quellen zur u.a. bei der " schwäbischen " berichteten Thematik ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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