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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung | 47 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893254 | ||
| Datum | 09.06.2026 21:51 MSG-Nr: [ 893254 ] | 538 x gelesen | ||
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Interessant, ein anderer Artikel liest sich fast so, als ob er über eine andere Verhandlung berichten würde, nämlich: Geschrieben von Christian R. - dem Widerspruch wurde statt gegeben (kein Bußgeld) ja, wenn auch nicht aufgrund der vorgetragenen Begründung... Geschrieben von Christian R. - Anordnung Tempo 30 war unzulässig nein: Tempo 30 war nicht wirksam angeordnet (das ist ein erheblicher Unterschied...) Geschrieben von Christian R. - Fahrt war verhältnismäßig Für 69 km/h bei erlaubten 50 wird er nicht bestraft, ja. Der Richter scheint aber wohl recht deutlich der Meinung zu sein, dass diese 69 km/h bei erlaubten 30 km/h nicht zulässig gewesen wären! (und er aber den von der Gemeinde verhängten Folgen gemäß Bußgeldkatalog nicht gefolgt wäre, sondern eine deutlich mildere Bestrafung geurteilt hätte) | ||||
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