| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | PSNV-E und die Betreuung von Betroffenen bis zum Eintreffen des KIT wie handhabt ihr das? | 7 Beiträge |
| Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 893417 |
| Datum | 14.07.2026 16:12 MSG-Nr: [ 893417 ] | 529 x gelesen |
Aus fachlicher Sicht macht man als in -B und -E ausgebildete KSNV Kraft niemals nie erst "B" (z.B. die Angehörigen nach Unfall mit Todesfolge an der Einsatzstelle begleiten) und später "E". Da nimmt man einfach die Emotionen der Angehörigen mit zu den Einsatzkräften.
Das psychische Erste Hilfe notwendig ist, bis PSNV-B eintrifft steht außer Frage. Das hat M.G. ja gut beschrieben.
Die PSNV-E Ausbildung die ich erhalten habe hat mich da nicht weiter gebracht. Wenn ihr das euren PSNV-E Kräften geben wollt müssen die dafür genauso weitergebildet werden wie alle Anderen.
Wichtig ist eben zu verstehen das -B und -E inhaltlich wirklich unterschiedlich sind. Auch das hat M.G. ja beschrieben.
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