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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt geübt - Jugendlicher überrollt20 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 335112
Datum16.04.2006 19:17      MSG-Nr: [ 335112 ]8457 x gelesen

Hi,



Geschrieben von Henning Peters



Müssen die das überhaupt? Dass man nicht ohne Führerschein fahren darf steht in keiner UVV und in keiner DV, das würde ich mal als Allgemeinwissen voraussetzen. Insofern halte ich diesen Punkt auch nicht für entscheidend.



Hier greift m.E. der § 15 der UVV-Feuerwehren; die JF-Angehörige sind auch über ihr Verhalten im Feuerwehrhaus zu belehren. Dazu kann auch gehören, dass man ihnen sagt, dass sie sich in FW-Fahrzeugen z.B. auf den Fahrersitz nicht selbstständig zu betätigen, nicht unbeaufsichtig oder ohne Auftrag auf Fahrzeugdächern herumzuturnen oder an den Fahrzeugen sich zu schaffen machen.



Bevor hier jemand den Jugendwart gegen die Wand stellt, sollte man sich mal überlegen, wie man selbst mit 14-16-jährigen umgeht.



Klar, von 14- und 16-Jährigen kann man erwarten, dass sie auch nicht selbstständig "Fahrübungen" machen.



Und wenn Ihr auf dem Hof übt und zwei Jugendliche gehen ins Gerätehaus, geht Ihr dann immer hinterher? Sicherlich auch nicht, in der Regel gehen die dann auf Toilette oder was trinken oder haben einen anderen Grund.



Sinnvoll ist, dass die JF-Angehörige sich wenn sie sich während der Übung ins Gerätehaus entfernen wollen sich beim Verantwortlichen ab- und wieder rückmelden.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)




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