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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr-Satzung3 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 335512
Datum18.04.2006 13:57      MSG-Nr: [ 335512 ]4202 x gelesen

Wie habt ihr das gehandhabt,

wie siehts rechtlich aus?




Da es ja wohl ergänzender Teil einer kommunalen Satzung (=Feuerwehrsatzung) ist, muß sie wohl von eurem kommunalen Parlament (müßte also bei euch der Gemeinderat sein) beschlossen werden, sofern nicht in der Feuerwehrsatzung diese Aufgabe jemand anderem übertragen worden ist (sofern das nach eurer Kommunalverfassung - wie auch immer sie heißen mag - überhaupt möglich ist).



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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 18.04.2006 12:01 Uwe 7A., Neudenau
 18.04.2006 13:57 Marc7 D.7, Bad Hersfeld
 18.04.2006 14:49 Seba7sti7an 7P., Achern

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