Wie habt ihr das gehandhabt,
wie siehts rechtlich aus?
Da es ja wohl ergänzender Teil einer kommunalen Satzung (=Feuerwehrsatzung) ist, muß sie wohl von eurem kommunalen Parlament (müßte also bei euch der Gemeinderat sein) beschlossen werden, sofern nicht in der Feuerwehrsatzung diese Aufgabe jemand anderem übertragen worden ist (sofern das nach eurer Kommunalverfassung - wie auch immer sie heißen mag - überhaupt möglich ist).
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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