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Kreisjugendfeuerwehrwart:
Beauftragter für die Jugendfeuerwehren eines Kreises.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr-Satzung3 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8P., Achern / 335522
Datum18.04.2006 14:49      MSG-Nr: [ 335522 ]4135 x gelesen

das haben wir letztes jahr auch gemacht,

die wurde dann erst den Jugendgruppenleitern vorgelegt, dan dem KJFW, dann dem Gesamtausschuss und dann guter letzt dem gemeinderat zur abstimmmung. bis dann alle änderungen drinn waren das alle glücklich waren, ging dann fast nen jahr von der erstellung bis sie an die jugendlichen ausgegeben wurde.


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 18.04.2006 12:01 Uwe 7A., Neudenau
 18.04.2006 13:57 Marc7 D.7, Bad Hersfeld
 18.04.2006 14:49 Seba7sti7an 7P., Achern

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