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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEigeninitiative bei Feuerwehren - Wo? Was? Wieviel? Warum?32 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 335929
Datum20.04.2006 22:11      MSG-Nr: [ 335929 ]13210 x gelesen

In Hessen gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zu der gemeindeeigenen, öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" einen sog. "Feuerwehrverein" zu errichten.



Die Möglichkeit besteht in jedem Bundesland - das BGB gilt Bundesweit.



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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