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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAutobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!33 Beiträge
AutorUwe 8S., Hamm / 335993
Datum21.04.2006 09:47      MSG-Nr: [ 335993 ]16212 x gelesen

Geschrieben von Peter KatzensteinGanz einfach, Rechnungen für Autobahneinsätze an die Autobahnmeistereien

stellen.



Somit holen sich die Komunen die entstanden Kosten wieder zurück.




Somit würden die Kommunen die konkret für einen Einsatz entstandenen Kosten erstattet bekommen. Da die Diskussion sich jedoch auf die Maut bezog, müsste man vielleicht berücksichtigen, ob an dem Unfall Fahrzeuge beteiligt waren, die mautpflichtig waren.



Aber was ist mit den allgemeinen Kosten für die Bereitstellung des Schutzes auch ohne Unfall?? Wäre es da nicht angebracht, auch noch einen Verteilungsschlüssel zu definieren, der den Gemeinden mit Autobahn je nach Ausrückbereich und Anzahl der fahrenden KFZ noch zusätzlich Mittel zuweist? Nicht ganz ernst gemeint: Ich glaube, man könnte das Autobahnmautverteilungsamt schon einrichten und viele Leute beschäftigen.



MfG



Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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