alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Tragkraftspritzenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAutobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!33 Beiträge
AutorPete8r K8., Eimeldingen / 335999
Datum21.04.2006 10:11      MSG-Nr: [ 335999 ]16392 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Uwe StegemannIch bin manchmal nicht so ganz hell im Kopf, wie nötig. Wie darf ich das genau verstehen? Wer gerade Zeit und Lust hat, bekommt den Einsatz? Ich hab jetzt schon öfters das Kürzel AAO gehört, da drin sollte doch festgelegt sein, wer bei welcher (gemeldeten) Lage mit welchem Einsatzfahrzeug abrückt



Und wenn die Mittel gem. AAO verbraten sind? Und es aber trotzdem weiterer

Einsatzkräfte bedarf?



Das können dann durchaus Feuerwehren sein, durch deren Gemeindegebiet

eine Autobahn führt, die aber wegen TSF ( z.Bsp) sonst nie auf der Autobahn zum Einsatz kämen.





Gruß aus dem Badischen



Peter

...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.092


Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt