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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAutobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!33 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 336025
Datum21.04.2006 13:42      MSG-Nr: [ 336025 ]16177 x gelesen

Diese Vorhaltekosten können natürlich nicht dem Unfallverursacher bzw. Fahrzeughalter einfach auferlegt werden.



Warum nicht?



Preisermittlung:



P= (K/ND +WJ)/ NJ





Wenn



KES/ES = 1



dann dürften alle Kosten gedeckt sein, wenn



KES/ES = <1



dann scheint man das Fahrzeug auch zu anderen Zwecken benötigt zu haben und muß halt damit leben.





P = Preis/Std. (€)

K = Gestehungskosten (€)

WJ = jährliche Wartungskosten (€)

ES = geschätzte jährliche Einsatzstunden (Std.)

KES = geschätzte jährliche kostenpflichtige Einsatzstunden (Std.)





MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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