News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden! | 33 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 336025 | |||
Datum | 21.04.2006 13:42 MSG-Nr: [ 336025 ] | 16177 x gelesen | |||
Diese Vorhaltekosten können natürlich nicht dem Unfallverursacher bzw. Fahrzeughalter einfach auferlegt werden. Warum nicht? Preisermittlung: P= (K/ND +WJ)/ NJ Wenn KES/ES = 1 dann dürften alle Kosten gedeckt sein, wenn KES/ES = <1 dann scheint man das Fahrzeug auch zu anderen Zwecken benötigt zu haben und muß halt damit leben. P = Preis/Std. (€) K = Gestehungskosten (€) WJ = jährliche Wartungskosten (€) ES = geschätzte jährliche Einsatzstunden (Std.) KES = geschätzte jährliche kostenpflichtige Einsatzstunden (Std.) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|