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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAutobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!33 Beiträge
AutorNikl8as 8W., Gütersloh / 336031
Datum21.04.2006 14:00      MSG-Nr: [ 336031 ]16209 x gelesen

noch was vergessen:

Wo darf das THW Verkehrslenkungsmaßnahmen durchführen? Wie die FW auch nur in Bayern oder noch woanders? Auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt?





MkG

Niklas

Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein. (Christian Wallner)




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