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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden! | 33 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 336081 | ||
Datum | 21.04.2006 17:51 MSG-Nr: [ 336081 ] | 16256 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Müller Nur auf Anforderung. Das mit Freitag hat den Grund, da an diesem Tag immer eine Heimreisewelle von Pendlern nach Ostdeutschland rollt (BAB A93). Das Verkehrsaufkommen ist Freitags doppelt so hoch als an anderen Tagen. Naja, das ist hier und im RDW auch auch nicht anders. Ich sehe da kaum einen Grund, mich mit einem Fahrzeug an die Bahn zu stellen. Geschrieben von Daniel Müller Wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher ob dies auch wirklich so ist. Habe die Info von der Nachbarwehr im anderen Landkreis. Ich habe aber auch im Hinterkopf, so etwas gehört zu haben. Ich meine, das war auch schon Diskussionsthema im Forum vom Feuerwehrmagazin. Geschrieben von Daniel Müller FF. Mit "deren" Aufgabe meinte ich das THW (Absichern, Erste Hilfe da sofort vor Ort usw.). Wenn das der Fall ist, dann muss z.B. die Feuerwehr eben eine "sehr großzüguge" Absperrung der Einsatzstelle machen, die man auch als Vollsperrung der BAB sehen kann. Hier gab es da auch schonmal einige Diskussion zwischen EL und POL, weil die das nicht einsehen wollte. Bei allem Verständnis für die POL und deren Personalsituation: Das geht einfach nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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