News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEuGH - Urteil23 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 336878
Datum26.04.2006 15:00      MSG-Nr: [ 336878 ]10758 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Eberhard ConradAlso dieses EuGH - Urteil ist ja nun mal von der EU verabschiedet worden

Das EuGH Urtiel ist vom Eruopäischen Gerichtshof erlassen worden. Dieses verlangt die Umsetzung einer von der EU erlassenen Richtlinie, die sich mit der Arbeitszeit beschäftigt.



Der Staat wollte diese Richtlinie aber nicht wirklich umsetzen, weil das nicht "kostenneutral" möglich ist.

Die meisten Beamten wollen die Richtlinie auch nicht (komplett) umgesetzt haben, weil dann 8 oder 12 Stundendienst bei rumkommt.



Einige Beamte haben nun geklagt, man möge doch bitte den für sie günstigen Teil der Richtlinie (geringere Wochenarbeitszeit) umsetzen.

Mit dem Erfolg, dass nicht nur die positiven Dinge für die klagenden Beamten kommen, sondern sowohl die positiven UND negativen Dinge für ALLE Beamten (im 24 Std.-Dienst). Da gibt es auch keinen großen Spielraum.



Geschrieben von Eberhard ConradUnd vergleiche wie "in der freien Wirtschaft" usw. halte ich für Mumpitz.

Nun ja, was heißt Mumpitz? Das Leute die bezahlt werden auch Arbeiten müssen ist klar und deren Arbeitsbedingungen und Gehalt kann man schon vergleichen. Die Tätigkeit und Aufgaben bei der Berufsfeuerwehr kann man nicht unbedingt vergleichen, wobei parallelen zur Werkfeuerwehr natürlich schon möglich sind.

Darum geht es aber bei dem EuGH Urteil nicht.



Geschrieben von Eberhard ConradDenke mal, die beruflichen Feuerwehrkräfte in Deutschland sind gut ausgebildet und müssen ihre Qualifikationen haben und dies sollte man auch honorieren



Richtig. Die Frage ist halt, wie hoch man das honoriert, da gibt es offensichtlich abweichende Meinungen. Auch das hat nichts mit dem EuGH Urteil zu tun. Denn an der Vergütung pro Arbeitszeit wird sich ja vermutllich nichst ändern, auf dem Konto des Beamten schon.

Wenn ich behaupte, bislang 56 Stunden in der Woche gearbeitet zu haben und man dann sagt, ok das ist zuviel, ab sofort nur noch 48 Stunden. Dann ist doch auch klar, dass ich nur noch die 48 Stunden bezahlt bekomme. Oder?



Geschrieben von Eberhard ConradDeswegen mich mit einem Beschäftigen im Wachschutz zu vergleichen halte ich doch etwas für fraglich.

Die Gefährdung bei der Arbeit und Qualifikation der Einsatzkräfte sind nicht vergleichbar. Man kann aber die Arbeitszeit und -bedingungen ("Wartezeiten" etc.) in gewisser Weise vergleichen.





Gruß

Sven


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.332


EuGH - Urteil - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt