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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEuGH - Urteil23 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ NRW / 337006
Datum27.04.2006 11:03      MSG-Nr: [ 337006 ]10645 x gelesen

Schön sachlich hier....wollte ich nur mal sagen.





Was mich jedoch stört ist das Arbeitszeitgestetz/ EuGH hier immer mit dem Lohn in einen Topf geworfen wird, gerührt mit dem neuen Dinstplan und fertig ist die EuGH Suppe.



Zum Glück ist es nicht so schwierig, denn der EuGH gibt NUR die max Arbeitszeit vor, nicht den Lohn und auch nicht den Dienstplan.

Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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